Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Cosima Schweißtechnologie Vertriebs GmbH, Gütersloh
(Stand: Januar 2025 – nur für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB)
I. Geltung der Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dieses wird auch durch E-Mail gewahrt.
II. Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung zustande.
- Angaben in Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Maßgeblich für den Liefer- und Leistungsumfang ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Katalogen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig verwendet werden.
- Die Lieferteile entsprechen den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen und technischen Standards. Für die Einhaltung ausländischer Vorschriften ist der Besteller verantwortlich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk Gütersloh (EXW) zzgl. Verpackung, Versandkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn sich Lohn-, Material- oder Energiekosten nach Vertragsschluss wesentlich verändern.
- Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
- Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche Spesen gehen zulasten des Bestellers.
- Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Sofern wir im Einzelfall die Rücknahme bestellter Ware akzeptieren, berechnen wir eine Rücknahmegebühr in Höhe von 5 % des Nettoverkaufspreises, mindestens jedoch 5,00 EUR.
IV. Lieferzeit und Lieferhindernisse
- Lieferfristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
- Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten) verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
V. Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt ab Werk Gütersloh auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware oder ihrer Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
- Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Der Besteller bleibt zum Einzug der Forderungen ermächtigt. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Gegenstände (§ 950 BGB).
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
VII. Haftung
- Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
- Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Gütersloh.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.